Bitte beachten Sie hierbei folgendes: Ein E-Rezept kann nur dann eingelöst werden, wenn Ihre Krankenversicherungskarte in unserer Praxis im Quartal schon eingelesen wurde. Dies ist zwingend.
Daher ist unser Vorschlag, daß alle unsere Patienten zeitnah ihre Krankenversicherungskarte in der Praxis einlesen lassen.
Danach sind Rezeptbestellungen im Quartal problemlos möglich per telefonischer Bestellung oder Bestellung per Mail, ohne dafür in die Praxis kommen zu müssen. Dies ist eigentlich ganz komfortabel und praktisch.
Rezepte auf blauem Privatrezept (dies betrifft alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente und alle Medikamente von Privatversicherten) müssen nach wie vor ausgedruckt werden.